In einem Urteil am Montag vor dem Northern Court in Kalifornien wies der US-Bezirksrichter William Alsup eine Sammelklage in Höhe von 5 Milliarden US-Dollar wegen angeblichen Verkaufs von Apple Music-Daten ab.
Die Beschwerdeführer Leigh Wheaton, Jill Paul und Trevor Paul werfen Apple in ihrer Beschwerde vor, gegen das Gesetz von Rhode Island und Michigan verstoßen zu haben, weil sie die Informationen eines Kunden ohne dessen Zustimmung verkauft, vermietet, übermittelt oder weitergegeben haben. Die Firma Cupertino verkaufte angeblich Apple Music- und iTunes-Mediathek sowie Hördaten an Dritte, einschließlich Datenbroker und App-Entwickler.
Aus dem Bericht von AppleInsider:
Die Beschwerde stellt fest, dass iTunes eine Funktion enthält, mit der Benutzer, die versuchen, einem anderen Kunden einen Titel zu schenken, erfahren, ob ein Empfänger bereits einen bestimmten Titel besitzt. Die Funktion enthüllt den Namen des Empfängers und den Hörverlauf, heißt es in der Beschwerde.
In der Beschwerde wird festgestellt, dass die Kläger aufgrund von Apples Handlungen ungerechtfertigte Werbemaßnahmen für Junk-Mails und Telefongespräche erlebten, die sie auch dem Risiko eines Identitätsdiebstahls aussetzen. Laut Gerichtsakten argumentierte Richter William Alsup im Oktober, dass ein in der Akte angegebenes E-Mail-Symbol die Namen und Adressen von iTunes-Kunden nicht preisgibt.
Das Mail-Symbol gibt jedoch keine Namen, Adressen oder personenbezogenen Daten von Kunden an. Es ist nur ein Bild eines Umschlags. In der Beschwerde wird nichts über das Klicken auf das Symbol erklärt.
Ohne weitere Informationen, die sicherlich zur Beratung zur Verfügung standen, wird in dieser Bestellung nicht spekuliert, dass das E-Mail-Symbol explizit zu den Namen und Adressen der Apple-Kunden führen würde.
Aufgrund von Vorwürfen, Apple habe die Benutzerrechte verletzt, indem Entwickler auf Metadaten, Token und begabte Songs zugreifen konnten, stellten Alsup fest, dass die Kläger keine Beweise für eine wesentliche Begründung ihrer Behauptungen vorlegten. "Wichtig ist, dass Antragsteller nachweisen müssen, dass die offen gelegten Daten die Musikauswahl eines Benutzers mit den personenbezogenen Daten verknüpfen, eine Anforderung, die von den über iTunes-Metadaten veröffentlichten Informationen nicht erfüllt wurde", heißt es im AppleInsider-Bericht.
Aufgrund der Tatsache, dass die Klage mit Vorurteilen abgewiesen wurde, ist es den Klägern nun untersagt, in einer künftigen Klage geänderte Ansprüche gegen Apple geltend zu machen.