Apple hat sich in Bezug auf die Beurkundungsregeln für Apps, die nicht im Mac App Store erhältlich sind, als nachsichtig erwiesen, aber Anfang 2020 werden sich die Dinge ändern.
Anfang dieser Woche hat Apple die Entwickler über die Notaranforderungen für Apps informiert, die für macOS Catalina entwickelt, aber nicht über den offiziellen App Store vertrieben wurden. Apple ermöglicht es MacOS-Benutzern, diese Apps herunterzuladen, sie müssen jedoch von Apple notariell beglaubigt sein, damit sie ordnungsgemäß ausgeführt werden können. Apple hatte den Fälligkeitstermin für diese Apps zunächst auf Januar 2020 festgelegt, die Anforderungen jedoch bereits im September dieses Jahres gelockert.
Apple erinnerte die Entwickler auch an die kommenden Änderungen im Oktober dieses Jahres.
In Bezug auf dieses neueste Update teilt Apple Mac App-Entwicklern mit, dass sie ihre Apps ab dem 3. Februar 2020 zur Beglaubigung einreichen müssen. Apple empfiehlt Mac App-Entwicklern, ihre Apps im Voraus einzureichen und auf Warnungen zu prüfen in den Entwicklerprotokollen. Diese Warnungen werden nach dem Stichtag 3. Februar in Fehler umgewandelt. Damit die App funktioniert, müssen Entwickler die Warnungen oder Fehler beheben.
Hier ist ein Teil des neuesten Updates von Apple:
Wenn Sie dies noch nicht getan haben, laden Sie Ihre Software zum Notarservice hoch und überprüfen Sie das Entwicklerprotokoll auf Warnungen. Diese Warnungen werden ab dem 3. Februar zu Fehlern und müssen behoben werden, damit Ihre Software notariell beglaubigt wird. Software, die vor dem 3. Februar notariell beglaubigt wurde, wird weiterhin standardmäßig unter macOS Catalina ausgeführt.
Zur Erinnerung, alle Installationspakete müssen signiert sein, da sie möglicherweise ausführbaren Code enthalten. Datenträgerabbilder müssen nicht signiert werden. Durch das Signieren können Ihre Benutzer jedoch deren Inhalt überprüfen.
Diese Beurkundungsanforderungen sind nicht neu. Apple hat diese Regel seit dem öffentlichen Start von macOS Mojave eingeführt. Die Idee ist, MacOS-Benutzern zu helfen, sich vor bösartiger Software zu schützen, während sie das Desktop-Betriebssystem verwenden.
Die neuen Beurkundungsvorschriften treten am 3. Februar 2020 in Kraft.