Apple hat in seinem Fall einen Teilsieg gegen den chinesischen Hersteller von Unterhaltungselektronik, Xiaomi, errungen, indem versucht wurde, den Namen ihres iPad-Mini-Klons zu kennzeichnen.
Xiaomi, oft als "Apple of China" bezeichnet, enthüllte im Mai 2015 seinen iPad-Miniklon namens Mi Pad. Nachdem Apple jedoch eine Marke für den Namen in der EU angemeldet hatte, reichte es beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) eine förmliche Beschwerde ein..
Wie sich herausstellte, gab das EUIPO der Beschwerde von Apple statt, da es der Ansicht war, dass englischsprachige Verbraucher das Präfix „mi“ wahrscheinlich als „my“ verstehen und daher das „i“ von Mi Pad und iPad auf dieselbe Weise aussprechen würden.
Der Cupertino-Riese hat nun den Fall gewonnen, und das zweithöchste Gericht der EU, das Gericht, entschied, dass der Name „Mi Pad“ nicht als Marke eingetragen werden sollte, da die Verbraucher durch die Ähnlichkeit der Zeichen möglicherweise verwirrt würden.
Reuters bezog sich auf die Feststellung des Gerichtshofs, dass „die Ungleichheit zwischen den fraglichen Zeichen, die sich aus dem zusätzlichen Buchstaben„ m “am Anfang von„ Mi Pad “ergibt, nicht ausreicht, um den hohen Grad an visueller und phonetischer Ähnlichkeit zwischen den Zeichen auszugleichen zwei Zeichen. "
Das Urteil untersagt der chinesischen Firma nicht die Verwendung des Namens „Mi Pad“, sondern lediglich die Registrierung der Marke in der UE. Xiaomi sagte nicht, ob sie gegen das Urteil des obersten Gerichts der EU, des Gerichtshofs der Europäischen Union, Berufung einlegen würde oder nicht.