Niederländische Rechtsprechung Apple kann defekte iOS-Geräte nicht durch überholte oder überholte Geräte ersetzen

Ein Richter am Bezirksgericht von Amsterdam hat entschieden, dass Apple defekte iPhone-, iPad- oder iPod-Touch-Geräte nicht durch generalüberholte oder überholte Geräte ersetzen kann, berichtete Dutch outlet Tweakers am Dienstag. Diese Entscheidung traf nach einer ähnlichen Entscheidung im Dezember 2016 ein und zwang den Cupertino-Riesen, das kaputte iPhone eines dänischen Mannes durch ein neues Gerät zu ersetzen, anstatt durch ein generalüberholtes Modell, zu dem er gemäß den örtlichen Gesetzen berechtigt war.

Bei dem fraglichen Fall handelt es sich um eine Frau, die 2015 ein iPad Air 2 mit dem erweiterten AppleCare-Garantieschutz-Add-On gekauft hat. Auf dem Tablet wurden WLAN-Probleme angezeigt. Sie brachte es zu Apple und erhielt ein überarbeitetes iPad als Ersatz.

Wie sich herausstellte, mochte die Frau das überholte Gerät nicht, aber Apple lehnte es ab, ihr ein brandneues iPad auszustellen, und reichte Klage ein. Der Richter ordnete an, dass das Unternehmen dem Kläger eine völlig neue iPad-Einheit zur Verfügung stellt.

"Wenn der Verbraucher ein neues iPad gekauft hat, hat er Anspruch auf ein neues iPad als Ersatz", heißt es in der Entscheidung. Das Gericht verurteilte Apple außerdem zu einer Geldstrafe von 100 Euro für jeden Tag, an dem die Frau ohne ihren iPad-Ersatz auskam.

Die Entscheidung schreibt vor, dass alle in den Niederlanden verkauften kaputten iOS-Geräte durch brandneue Geräte und nicht durch überholte oder überholte Geräte ersetzt werden müssen. Apple seinerseits versuchte zu argumentieren, dass überholte Geräte von der Regelung ausgenommen werden sollten, da sie sich von überholten unterscheiden, aber der Richter war unbeeindruckt.

Überholte Geräte sind gebrauchte Artikel, die an Apple zurückgesandt wurden. Sowohl überholte als auch überholte Einheiten können gebrauchte Teile von defekten Modellen enthalten.

Im Gegensatz zu generalüberholten Modellen, die mit einem Rabatt von bis zu 15 Prozent verkauft werden, sind wiederaufbereitete Geräte nicht zum Verkauf verfügbar und werden nur als Garantieaustausch verwendet. Das Urteil hindert den iPhone-Hersteller nicht daran, ein überholtes iOS-Gerät durch ein anderes überholtes Gerät zu ersetzen.

Nach Angaben von Apple entsprechen generalüberholte Geräte denselben Herstellungs- und Inspektionsstandards wie die brandneuen Geräte. „Wir testen und zertifizieren alle überholten Apple-Produkte und gewähren eine einjährige Garantie“, heißt es im Abschnitt überholte Produkte im Apple Online-Shop.

Quelle: Tweakers (Google Translate)